Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM): Ein BEM-Gespräch zur Wiedereingliederung nach Krankheit führen

Beratungssituation
Beratungssituation
©Foto: Nina Höffken

Wer eine Einladung zu einem sogenannten BEM-Gespräch erhält, hat meist viele Fragen: Was ist das überhaupt? Muss ich daran teilnehmen? Was bedeutet Wiedereingliederung nach einer Krankheit? Was muss ich im BEM-Gespräch sagen? Was sollte ich lieber nicht sagen?

Der folgende Text soll leicht verständliche Antworten auf diese Fragen geben.

Was ist das BEM?

Wenn Sie längere Zeit nicht arbeiten konnten, weil Sie zum Beispiel lange krank waren oder einen Unfall hatten, dann müssen Sie sich wahrscheinlich erst wieder an die Arbeit gewöhnen. Ihr Betrieb soll Sie dabei unterstützen. Dafür gibt es das BEM – das Betriebliche Eingliederungsmanagement. Seit dem Jahr 2004 steht im Gesetz, dass alle Unternehmen in Deutschland ihren Beschäftigten ein BEM zur Wiedereingliederung nach einer Krankheit anbieten müssen.

Das BEM hat folgende Ziele:

  • Arbeitsunfähigkeit überwinden
  • einer erneuten Krankheit vorzubeugen
  • Vermeidung von Behinderungen und chronischen Erkrankungen
  • Erhalt und Sicherung des Arbeitsplatzes

Für wen ist das BEM?

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die innerhalb von zwölf Monaten, länger als sechs Wochen nicht arbeiten konnten, sind BEM-berechtigt, d.h. der Betrieb muss ihnen ein BEM-Gespräch zur Wiedereingliederung nach einer Krankheit anbieten. Dabei ist es egal, ob der/die Beschäftigte länger als sechs Wochen am Stück krank war oder ob es sich um mehrere (zusammen ebenfalls länger als sechs Wochen) Krankheitsfälle handelt.

Wie läuft ein BEM-Prozess ab?

Eine Person aus Ihrem Betrieb ist für den BEM-Prozess zuständig. Das kann z.B. eine Person aus der Personalabteilung sein. Von dieser Person erhalten Sie eine schriftliche Einladung zum BEM-Gespräch. Darin steht, dass Sie länger als sechs Wochen nicht arbeiten konnten und der Betrieb Ihnen helfen möchte, wieder dauerhaft gesund arbeiten zu können. In einem ersten BEM-Gespräch erhalten Sie dann alle relevanten Informationen zum Ablauf und zu Ihrer Wiedereingliederung nach der Krankheit.

Wenn Sie zum BEM eingeladen werden, können Sie sich entscheiden: Will ich das BEM-Gespräch führen oder nicht? Ihre Teilnahme ist freiwillig und Sie können den BEM-Prozess jederzeit abbrechen.

Wenn Sie am BEM teilnehmen, dann prüft die zuständige Person im Betrieb, warum Sie längere Zeit nicht arbeiten konnten. In einem Gespräch wird dann gemeinsam überlegt, was man dagegen tun kann. Denn eine erneute Erkrankung soll vermieden werden.

Dabei sollten folgende Fragen geklärt werden:

  • Ist die Arbeitsunfähigkeit durch die Arbeit entstanden?
  • Welche Maßnahmen sind notwendig, um die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden?
  • Mit welchen weiteren Hilfen kann einer erneuten Erkrankung vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden?
  • Wie kann ein sogenannter leidensgerechter Arbeitsplatz gefunden werden?

Wichtig: Sie müssen keine Diagnosen oder medizinische Gründe für Ihre Arbeitsunfähigkeit nennen!

Wer führt das BEM-Gespräch und wer nimmt daran teil? 

In größeren Betrieben gibt es meistens ein BEM-Team, das den BEM-Prozess begleitet und die BEM-Gespräche führt. In kleineren Betrieben gibt es meist nur eine Person, die für das BEM zuständig ist.

Sie können entscheiden, wer an den BEM-Gesprächen teilnimmt.

In der Regel nehmen folgende Personen teil:

  • BEM-Beauftragter (Person, die die BEM-Gespräche führt, z.B. jemand aus der Personalabteilung oder vom Betriebsrat)
  • direkte Vorgesetzte
  • Betriebs- oder Personalrat

 Folgende Personen können bei Bedarf eingeladen werden:

  • Betriebsarzt oder Betriebsärztin
  • Schwerbehindertenvertretung (SBV)
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Gleichstellungsbeauftragte

Zu den Gesprächen können Sie auch eine sogenannte Vertrauensperson mitbringen. Dies kann eine Kollegin oder ein Kollege, Ihre Partnerin oder Ihr Partner oder eine Person aus einer externen Beratungsstelle (z.B. aus der PAG) sein.

Woran erkennt man, dass die BEM-Gespräche gut geführt werden?

  • Wenn in den Gesprächen ernsthaft versucht wird, gemeinsam mit Ihnen Maßnahmen zu vereinbaren, die wirklich dazu beitragen, die Belastungen an Ihrem Arbeitsplatz zu reduzieren.
  • Wenn Sie dauerhaft an Ihren Arbeitsplatz oder an einen alternativen Arbeitsplatz zurückkehren und dort langfristig gesund arbeiten können.
  • Wenn Ihre Wiedereingliederung nach längerer Krankheit erfolgreich war.

Muss ich Angst vor einer Kündigung haben?

Wenn Sie lange nicht arbeiten konnten, haben Sie vielleicht Angst, dass Ihr Betrieb Sie kündigen möchte. Geht das so einfach? Die Wiedereingliederung nach Krankheit soll das verhindern. Sie sollten Ihre Arbeit nicht verlieren, nur weil Sie lange krank waren oder einen Unfall hatten.

Mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) können Firmen für gute, gesunde und sichere Arbeitsplätze sorgen. Dann werden Beschäftigte weniger krank und es gibt weniger Unfälle.

Vielleicht will die Firma Ihnen trotzdem kündigen. Wenn Ihr Betrieb das macht, ohne ein BEM-Gespräch zu führen, dann muss er beweisen: Auch mit einem BEM könnten Sie Ihre Arbeit nicht behalten, da Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihre Arbeit nicht mehr machen können. Ohne einen solchen Beweis darf die Firma Ihnen nicht einfach so kündigen. Das nennt man Kündigungsschutz.

Anlaufstelle Perspektive Arbeit & Gesundheit (PAG) Metropolregion Hamburg

Beratungsstelle Lübeck
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Tel: 0451 48058855
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